An allen Shell Recharge Standorten wird ausschließlich Ökostrom an den Ladestationen abgegeben. Im Detail bedeutet dies Strom aus erneuerbaren Energiequellen gemäß EEG §3 Nr. 21: „erneuerbare Energien“
a) Wasserkraft
b) Windenergie
c) solare Strahlungsenergie
d) Geothermie
e) Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Biomethan, Deponiegas und Klärgas sowie aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen wird die Verwendung von Ökostrom durch die Entwertung von Herkunftsnachweisen sichergestellt, vergleiche dazu EnWG § 42 Abs. 5 und EEG § 79.
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