Der Ottokraftstoff E10 ist nur für Fahrzeuge geeignet, die von ihrem Hersteller dafür freigegeben worden sind. Um Benzinfahrzeuge, die nicht für E10 freigegeben sind, zu schützen, ist Ottokraftstoff mit einem 10%igen Bioethanolanteil an der Zapfsäule mit dem ergänzenden Schriftzug „Enthält bis zu 10% Bioethanol“ zu kennzeichnen. Zusätzlich findet sich an der Zapfsäule der Hinweis: „Verträgt Ihr Fahrzeug E10? Herstellerinformationen einholen! Im Zweifel Super oder Super Plus tanken!“
Seit 2011 hat sich das Bild jedoch geändert. Die allermeisten Fahrzeuge mit Ottomotoren sind inzwischen für den Einsatz von E10 ausgelegt. Nur bei wenigen Ottofahrzeugen kann es nach Aussage der Fahrzeughersteller noch zu Problemen kommen.
Grundsätzlich sollte für jedes E10 tankende Fahrzeug eine Freigabe des Fahrzeugherstellers vorliegen. Entsprechende Informationen erhalten Sie unter anderem im Internet auf den Seiten der Fahrzeughersteller oder der Deutschen Automobil Treuhand GmbH; siehe auch www.dat.de/e10. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Fahrzeughersteller, -händler oder Ihre Kfz-Werkstatt.
Das Tankstellenpersonal – auch der Tankwart - kann Ihnen leider keine Auskunft über die E10-Verträglichkeit Ihres Fahrzeugs geben.
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