Dieselkraftstoff darf in Deutschland nur in den Verkehr gebracht werden, wenn er die Dieselnorm DIN EN 590 erfüllt. Nach DIN EN 590 dürfen dem Dieselkraftstoff bis zu sieben Volumenprozent (7%) Biodiesel in Form von FAME beigemischt werden; dies wird auch entsprechend an der Zapfsäule mit dem ergänzenden Schriftzug „Enthält bis zu 7% Biodiesel“ gekennzeichnet. Der beigemischte Biodiesel muss wiederum die Anforderungen der deutschen Biodiesel-Norm DIN EN 14214 erfüllen.
Dieselkraftstoff B7 ist heute Standardkraftstoff für Kraftfahrzeuge mit dieselmotorischem Antrieb in Deutschland. Und auch in der EU sind über 99% des vermarkteten Dieselkraftstoffes B7.