Das Bundeskartellamt hat festgelegt, dass sich von den derzeit rund 14.000 Tankstellen in Deutschland mindestens 13.000 an der Meldung der Grunddaten beteiligen müssen, damit sich eine aussagekräftige, flächendeckende Informationsübersicht erstellen lässt. Shell sendet entsprechend der Vorgaben des Bundeskartellamtes seit dem 26.08.2013 die geforderten Grunddaten (Adresse, Standard-Öffnungszeiten, u.a.) – sowie Preisdaten (jede Änderung der Kraftstoff-Preise für Shell Super FuelSave 95/E5, Shell Super FuelSave E10, Shell Diesel FuelSave spätestens 5 Minuten nach Änderung an der Zapfsäule) an die Markttransparenzstelle.
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