Bis Ende 2014 mussten die Kraftstoffvermarkter jedem Liter verkauften Kraftstoff einen bestimmten Prozentsatz Biokraftstoffe beimischen. Seit 2015 werden Unternehmen, die Kraftstoffe in den Verkehr bringen, von der Bundesregierung durch das Biokraftstoffquotengesetz verpflichtet, die spezifischen Emissionen ihres gesamten Kraftstoffmixes um einen bestimmten Prozentsatz Treibhausgasemissionen gegenüber rein fossilen Kraftstoffen zu reduzieren. Ab 2020 müssen die Inverkehrbringer von Kraftstoffen eine Treibhausgasminderungsquote in Höhe von 6% erfüllen.
Die gesetzlich verbindliche Treibhausgasminderung des Kraftstoffmixes kann durch den Vertrieb oder die Beimischung emissionsärmerer Kraftstoffe und Energieträger wie Strom, Wasserstoff, Erdgas oder Flüssiggas erreicht werden. Die wichtigste verfügbare Erfüllungsoption sind nach wie vor jedoch Biokraftstoffe – insofern gibt es heute also eine indirekte Beimischungspflicht für Biokraftstoffe.
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