Die Verordnung zur Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K-VO) ist 2013 in Kraft getreten. Danach sind Unternehmen, die öffentliche Tankstellen betreiben oder über die Preissetzungshoheit an diesen verfügen, verpflichtet, Preisänderungen bei den gängigen Kraftstoffsorten Super E5, Super E10 und Diesel „in Echtzeit“ (= spätestens 5 Minuten nach der Änderung) an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe zu melden. Diese wird die eingehenden Kraftstoffpreisdaten an Anbieter von Verbraucher-Informationsdiensten zum Zwecke der Verbraucherinformation weitergeben.
Hier erfahren Sie mehr.