Ja, das Restvolumen verfällt bei der automatischen Verlängerung des Shell V-Power SmartDeals.
Restvolumen aus dem Vorjahr/Vormonat wird im Fall der Vertragsverlängerung (automatisch oder auf Ihren Wunsch durch Wahl der Option „Verlängerung um ein Jahr“) bzw. des Tarifwechsels nicht auf den weiteren Vertragszeitraum übertragen, sondern entfällt ersatzlos.
Restvolumen bezeichnet die von Ihnen nicht in Anspruch genommene, Ihnen aber gemäß Ihrem Shell V-Power SmartDeal Tarif im jeweils gebuchten Zeitraum (Monat bzw. Jahr) grundsätzlich zustehende Bezugsmenge an vergünstigtem Shell V-Power Kraftstoff.
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