Tatsächlich ist die Teilnahme an Shell ClubSmart für Geschäftskunden und die Einlösung von Punkten ein "geldwerter Vorteil" für Ihre Mitarbeiter und muss entsprechend versteuert werden. Doch darum brauchen Sie sich keine Sorgen machen, denn Shell übernimmt die komplette Versteuerung der eingelösten Punkte im Rahmen von Shell ClubSmart.*
Laden Sie sich hier die Erklärung zur Pauschalversteuerung direkt online herunter.
* euroShell Deutschland GmbH & Co. KG übernimmt die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Versteuerung gemäß § 37a EstG auf alle erhaltenen Sachgeschenke aus dem jeweils gültigen Shell ClubSmart Prämienkatalog an das zuständige Betriebsstätten-Finanzamt. Dadurch ergeben sich beim Empfänger der Prämien sowie dessen Arbeitgeber diesbezüglich keine weiteren steuerlichen Verpflichtungen. Der Freibetrag nach §3 Nr. 38 EStG wird dabei nicht in Anspruch genommen. Die Teilnahme am Kundenbindungsprogramm durch den Mitarbeiter/Fahrer stellt einen geldwerten Vorteil dar und erfordert die Zustimmung des Arbeitgebers. Bei Unsicherheiten ist eine entsprechende Rücksprache mit dem Arbeitgeber zu empfehlen.
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