Tatsächlich ist die Teilnahme an Shell ClubSmart für Geschäftskunden und die Einlösung von Punkten ein "geldwerter Vorteil" für Ihre Mitarbeiter und muss entsprechend versteuert werden. Doch darum brauchen Sie sich keine Sorgen machen, denn Shell übernimmt die komplette Versteuerung der eingelösten Punkte im Rahmen von Shell ClubSmart.*
Laden Sie sich hier die Erklärung zur Pauschalversteuerung direkt online herunter.
* Hiermit bestätigen wir Ihnen, dass die Shell Deutschland GmbH – im Rahmen des Kundenbindungsprogramms Shell ClubSmart für Shell Card Flotte/Pkw – die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Versteuerung gemäß § 37a EstG auf alle erhaltenen Sachgeschenke aus dem jeweils gültigen Shell ClubSmart Prämienkatalog an das zuständige Betriebsstätten-Finanzamt vornimmt und abführt.
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Informieren Sie sich über das Shell ClubSmart Treueprogramm, registrieren Sie sich in der Shell App oder auf shell.de und profitieren Sie von aktuellen Angeboten!
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